Ich melde mich zurück von meiner kleinen Auszeit auf dem Segelboot. Ich habe ja versprochen, nach meinem Urlaub wieder mit Dir in die Kalkulationswelt abzutauchen.
Kurz bevor ich in See gestochen bin, ist der Schiedsspruch vom 12. Mai 2018 von den Tarifparteien – Industriegewerkschaft Bau, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie am 01. Juni 2018 angenommen worden. D. h. Angebote bzw. Aufträge, die vor der Tariferhöhung kalkuliert worden sind, müssen nun mit den höheren Löhnen abgerechnet werden. Dies gilt ebenso für neue Angebote. Eine genaue Ausführung zur Erhöhung findest Du beim Bauprofessor. Musst Du jetzt Liquiditätsschwierigkeiten befürchten?
Bevor der Schiedsspruch angenommen wurde, befürchtete genau das ein Bauunternehmer, den ich durch den Baugewerbeverband kennengelernt habe. In unserem Telefonat wurde mir klar, dass nicht nur er die Befürchtungen haben wird. Daher möchte ich Dir mit diesem Post die Angst nehmen. Um die Liquidität in Deinem Unternehmen weiterhin abzusichern, kann ein von den Tarifparteien festgelegter „Mustertarifvertrag“ eingesetzt werden.
Wie sieht dieser „Mustertarifvertrag“ aus?
Du hast die Möglichkeit den gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten für den Zeitraum Mai bis Dezember 2018 in den Tarifgebieten West und Berlin nur eine Erhöhung von 4,0 %, sowie im Tarifgebiet Ost von 4,9 % zu zahlen. Jedoch steht den betreffenden gewerblichen Arbeitnehmern pro Monat ein Festbetrag von 70 Euro zu, Angestellte erhalten in dieser Zeit pro Monat einen Festbetrag von 90 Euro. Achtung: Betrachte die Summe als Gesamtheit. Für Dich heißt das, dass Du insgesamt 700 Euro bzw. 900 Euro pro Arbeitnehmer mit der Entgeltabrechnung März 2019 nachzahlen musst. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei der IG BAU.
Hinweis:
Für das Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackierhandwerk, Gerüstbau und Gala-Bau gelten weiterhin jeweils die eigenständigen Tarifverträge.
Was kannst Du also tun?
Stell Deine Kalkulation auf das Level von Mai 2018 bzw. sogar schon auf März 2019 um. Alte Aufträge kannst Du nicht mehr ändern, aber Du kannst zukünftige Angebote bereits auf dem Niveau 2018/2019 kalkulieren.
Dich beschäftigen noch spezielle Fragen? Ich helfe Dir, damit Du mit Deinen Angeboten nicht in Schwierigkeiten gerätst.
Bleib neugierig!